Schulanmeldung an der Grundschule im Engelgarten
Unter Punkt 3: Schulanmeldung finden Sie Informationen zum diesjährigen Anmeldeverfahren der schulpflichtigen Kinder zum Schuljahr 2025/26.
Bei Fragen melden Sie sich bitte telefonisch in der Schule (05422/981832).
Verfahren der Schulanmeldung
Vorbemerkungen:
1. Schulpflicht
Schulpflichtig für das Schuljahr 2025/2026 werden alle Kinder, die bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Seit dem Schuljahr 2018/2019 gibt es eine Flexibilisierung des Einschulungstermins für die Kinder, die in der Zeit vom 01.08. - 30.09. geboren sind. Die Erziehungsberechtigten können schriftlich der Schule anzeigen, dass ihr Kind ein Schuljahr später zur Schule kommen soll.
Für nähere Informationen steht ein Informationsblatt des Kultusministeriums unten als Download zur Verfügung.
Die Grundschule im Engelgarten ist eine "Inklusive Schule", in der auch Kinder aufgenommen werden können, die in bestimmten Bereichen einen Unterstützungsbedarf haben.
2. Rechtsform der Grundschule im Engelgarten
Die Grundschule im Engelgarten ist eine Schule für Schülerinnen und Schüler des katholischen Bekenntnisses (gem. § 129 NSchG) in Trägerschaft der Stadt
Melle.
Somit ist sie eine Angebotsschule für die gesamte Stadt Melle.
Es können aber auch bis zu 29% bekenntnisfremde Kinder aufgenommen werden. Übersteigt die Anzahl der angemeldeten bekenntnisfremden Kinder diese Zahl, entscheidet
ein Losverfahren über die Aufnahme.
Durchführung:
3. Schulanmeldung
Die Anmeldeunterlagen müssen bis zum 18. April 2024 in der Schule vorliegen.
Sie können die benötigten Unterlagen von dieser Seite (siehe unten) herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und in der Schule abgeben bzw. per Post zuschicken.
Alternativ können Sie auch in der Schule anrufen und die Dokumente anfordern. Zu den Unterlagen benötigen wir außerdem eine Kopie der Geburtsurkunde des anzumeldenden
Kindes.
Bitte melden Sie Ihr Kind nur an einer Schule an!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Sekretariat (Tel.: 05422 - 981832).
Am Montag (22.4.2024) wird in einer Gesamtkonferenz unter Anwesenheit eines Vertreters des Schulträgers das Losverfahren durchgeführt.
Sollte es sich herausstellen, dass bekenntnisfremde Kinder nicht aufgenommen werden können (Überschreitung der 29%), werden diese von der Schule direkt an
die Grönenbergschule gemeldet.
4. Zurückstellung vom Schulbesuch
Schulpflichtige Kinder, die noch nicht die notwendige Schulfähigkeit besitzen, können zurückgestellt werden. Dieses kann erfolgen
- auf Wunsch der Erziehungsberechtigten,
- auf Anraten der Kindertagesstätte
oder
- auf Anraten des Gesundheitsdienstes.
Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung. Das zurückgestellte Kind besucht weiterhin die bisherige Kindertagesstätte und
wird zum nächsten Schuljahr erneut angemeldet.
Vom niedersächsischen Kultusministerium sind hier einige Informationen zur Schule in bulgarischer und rumänischer Sprache.